Straetus Inkasso Deutschland GmbH & Co. KG (Bußgeld Italien)

Italienische Kommunen versuchen häufig, Bußgelder gegenüber deutschen Staatsbürgern durch Inkassobüros einzutreiben. Auch das Inkassounternehmen Straetus Inkasso Deutschland GmbH & Co. KG verschickt entsprechende Inkassoschreiben.

So erhielt z.B. ein Mandant unserer Kanzlei mehrere Zahlungsaufforderungen zu angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bologna aus dem Jahr 2017. Er sollte einen Bußgeldbescheid zuzüglich einer „Bearbeitungsgebühr Italien“ und einer „Bearbeitungspauschale International“ bezahlen.

Auffällig ist, dass aus den besagten Inkassoschreiben überhaupt nicht hervorging, wie sich die „Bearbeitungsgebühr“ bzw. die „Bearbeitungspauschale“ zusammensetzen soll. Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 5 RDG müssen Inkassodienstleister gegenüber Privatpersonen, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund machen.

Wie auch schon bei anderen Inkassobüros, die italienische Bußgelder geltend machen, empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und nicht einfach aus Angst zu zahlen. Die geltend gemachten Forderungen, insbesondere die Inkassokosten, sind aus unserer Sicht in vielen Fällen zweifelhaft. Häufig dürfte auch schon Verfolgungsverjährung eingetreten sein. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Betroffene können sich selbstverständlich auch an uns wenden.

Inkassoschreiben oder Mahnbescheid erhalten?

Scroll to Top